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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der SONOLUCA GbR, Gutleutstr. 294, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland
(nachfolgend "Verkäufer" genannt)
§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen
- Der Verkäufer bietet seine Leistungen ausschließlich
aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen an. Ergänzend
hierzu gilt der den Produkten beiliegende Lizenzvertrag des Verkäufers.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit
widersprochen; Abweichungen von den Vertragsbedingungen des Verkäufers
sind nur wirksam, wenn er sie schriftlich bestätigt.
- Angaben in Prospekten, Anzeigen, Katalogen, auf Internet -Seiten
u.ä. sind unverbindlich; Preise sind freibleibend. Preisänderungen
aufgrund von Änderungen bei Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren,
Devisenkursen etc. bleiben vorbehalten. Ein Vertrag zwischen dem Verkäufer
und Käufer kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung
des Verkäufers (E-Mail genügt) zustande. Der Käufer
erkennt den Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen
mit dem Öffnen der Originalverpackung an. Änderungen und
Ergänzungen des Vertrages gelten nur, wenn der Verkäufer
sie schriftlich oder elektronisch bestätigt hat.
§ 2 Lieferumfang und Nutzungsrechte
- Die Lieferung umfasst das Programm und ein Benutzerhandbuch in digitaler
Form Eine darüber hinausgehende Lieferung von Handbüchern
und Dokumentationen oder eine Einweisung, wird nicht geschuldet. Handbuch
und Programm sind urheberrechtlich geschützt. Nutzung und Verwertung
des Programms ist nur im nachfolgenden Umfang gestattet:
- Die Einräumung einer Einzellizenz erlaubt dem Käufer
die Benutzung der Software auf einem Einzelcomputer unter der Voraussetzung,
dass die Software zu jeder Zeit nur auf einem einzigem Computer
verwendet wird. Die Benutzung der Software bedeutet, dass die Software
entweder in einem temporären Speicher (z.B. RAM) eines Computers
geladen ist oder auf einem permanenten Speicher (z.B. Festplatte,
CD-ROM) geladen ist. Wenn der Käufer Mehrfachlizenzen für
die Software erworben haben, darf er immer nur höchstens so
viele Kopien in Benutzung haben, wie Lizenzen von ihm erworben wurden.
Wenn die voraussichtliche Zahl der Benutzer der Software die Zahl
der erworbenen Lizenznehmer übersteigt, so muss der Käufer
angemessene Mechanismen oder Verfahren bereithalten, um sicherzustellen,
dass die Zahl der Personen, die die Software gleichzeitig benutzen,
nicht die Zahl die Lizenznehmer übersteigt.
- Die Einräumung einer Lizenz erlaubt dem Käufer, eine
Kopie der Software in maschinenlesbarer Form ausschließlich
für Sicherungszwecke zu erstellen.
Wichtig: Auf jeder Kopie, die der Käufer von der Software erstellt,
sind sämtliche Urheberrechts- und sonstige Schutzrechtshinweise
aufzunehmen, die auch in dem gelieferten Original enthalten sind.
- Für den Fall, dass die Software als Upgrade oder Update lizenziert
wird, ist der Käufer nur berechtigt, die Software gegen früher
ausgelieferte Versionen der Software auszutauschen; die übrigen
Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch in diesem Fall. Die Lieferung
eines Upgrade oder Update gilt nicht als Erteilung einer weiteren
Lizenz für die Software (d.h., der Käufer darf das Upgrade
oder Update weder zusätzlich neben der Software, die ersetzt
werden soll, benutzen, noch darf er die zu ersetzende Software einem
Dritten überlassen).
- Der Käufer darf das Programm im Originalzustand und als ganzes
zusammen mit einer Kopie dieser Nutzungsbedingungen an einen Dritten
weitergeben. Kopien oder Teilkopien etc. dürfen nicht weitergegeben
werden. Mit Weitergabe an einen Dritten erlischt das Recht des Käufers
zur Nutzung; dieses geht nach Maßgabe der vorliegenden Bedingungen
auf den Dritten über. Bei einer solchen Weitergabe hat der
Käufer alle Kopien, Teilkopien sowie geänderte oder bearbeitete
Fassungen des Programms und davon hergestellte Kopien oder Teilkopien
zu löschen oder anderweitig zu vernichten; dies gilt auch für
Sicherungskopien. Vorstehende Regelungen gelten auch bei zeitweiser
Überlassung an Dritte. Der Käufer ist nicht berechtigt,
das Programmoder Teile davon zu vermieten.
- Die Rückübersetzung des Programmcodes (dekompilieren)
ist nicht zulässig.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preisangaben sind in der Regel exklusive Mehrwertsteuer angeführt.
Zusätzlich hat der Käufer anfallende Kosten für Porto
und Verpackung zu tragen. Sind mehr als 4 Monate Lieferfrist vereinbart,
gelten die zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung des Programms
gültigen Preise des Verkäufers.
- Der Kaufpreis ist je nach der gewählten Versandart im Voraus,
per Nachnahme oder per Bankeinzug zu zahlen. Im Falle des Verzuges
des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, sämtliche
Lieferungen an den Käufer, auch aus anderen Vertragsverhältnissen,
zu verweigern. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist
ausgeschlossen, soweit es nicht auf dem selben Vertragsverhältnis
beruht.
- Liefertermine gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Die Lieferzeit
verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitsausfällen (Streik/Aussperrung), gesetzlicher und behördlicher
Anordnung (Import/Exportbeschränkungen) und höherer Gewalt.
Der Käufer hat das Recht, bei Verzug des Verkäufers nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Verkauf zurückzutreten.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit den Verkäufer
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, ausgeschlossen.
§ 4 Rückgaberecht
- Bei Bestellungen eines Verbrauchers im Sinne des § 13 BGB steht
diesem ein Rückgaberecht zu, wenn er die Ware binnen einer Frist
von 2 Wochen nach Erhalt der Ware zurücksendet.
- Die Gefahr der Rücksendung trägt der Verkäufer. Sofern
die gelieferte Ware der bestellten entspricht, trägt der Verbraucher
bei Bestellungen bis zu einem Betrag von ¤ 40,00 die Kosten der
Rücksendung. Ist die Ware nicht paketversandfähig, reicht
ein entsprechendes schriftliches Rücknahmeverlangen auf einem
dauerhaften Datenträger (Brief/Fax) ohne Angabe von Gründen
innerhalb der Frist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Die Rücksendung von Waren ist dem Verkäufer in
jedem Fall vor Versand schriftlich oder fernmündlich anzuzeigen.
- Das Rückgaberecht besteht nicht bei versiegelter Ware, sofern
die versiegelte Verpackung geöffnet oder beschädigt wurde.
Gleiches gilt bei Downloads oder bei Software, die mit einem Aktivierungsschlüssel
freigeschaltet wird. Durch Öffnen der versiegelten Verpackungen
des Datenträgers oder des Aktivierungsschlüssels werden
die jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers anerkannt. Eine nachträgliche
Rückgabe oder ein Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich.
- Individuell erstellte, bzw. personalisierte Lizenzen oder Produkte
sind von einer Rücknahme generell ausgeschlossen.
- Bei Software, für die ein Download einer Demo-Version möglich
ist, hat sich der Käufer vor dem Kauf von der Lauffähigkeit
der Software auf seinem Rechner zu überzeugen. Rückgaben
aufgrund von angeblicher Inkompatibilität sind in diesem Fall
ausgeschlossen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Bezahlungen
aller Forderungen einschließlich Nebenforderungen Eigentümer
an dem Programm/Benutzerhandbuch. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware
auf seine Kosten zurückzunehmen; darin liegt kein Rücktritt
vom Vertrag. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht
verfügen.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
- Der Verkäufer gewährleistet die Brauchbarkeit des Programms
nach Maßgabe der von ihm herausgegebenen und zum Zeitpunkt der
Auslieferung an den Käufer gültigen Programmbeschreibung.
Keine Gewährleistung wird dafür übernommen, dass die
Software für die Zwecke des Käufer geeignet ist und mit
beim Käufer vorhandener Software zusammenarbeitet. Die Gewährleistungsfrist
beträgt beim Kauf durch einen Verbraucher zwei Jahre, sonst ein
Jahr.
- Angaben im Handbuch und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten
der Software beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind
unverbindlich, insbesondere, weil die Software ständiger Anpassung
unterliegt und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen
beziehen können.
- Die Haftung des Verkäufers nach den gesetzlichen Bestimmungen
ist uneingeschränkt gegeben, wenn eine zurechenbare Pflichtverletzung
des Verkäufers auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Soweit die zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit
beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist,
ist die Schadensersatzhaftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren
Schaden beschränkt, der typischerweise in vergleichbaren Fällen
eintritt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere
haftet der Verkäufer nicht für einen Datenverlust, Schäden
an Datenträgern oder anderen Programmen, Betriebsunterbrechungen,
u.ä.
§ 7 Sonstiges
- Der Versand erfolgt an die vom Käufer angegebene Adresse. Dem
Verkäufer bleibt der Versandweg und die Versandart überlassen,
vorbehaltlich anderweitiger Bestimmung des Käufers..
- Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige
Lieferungen. Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald
die Ware das Lager des Verkäufers verlassen hat.
- Die Daten der Käufer werden ausschließlich zur Auftragserfüllung
und der Pflege der laufenden Kundenbeziehungen erhoben und verarbeitet.
§ 8 Schlußbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichem Sondervermögen
ist Frankfurt am Main.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
oder des Kaufvertrages berühren die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht; an Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die
gesetzliche Regelung.
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